Urteil mit Signalwirkung: „Alles ablehnen“-Button bei Cookie-Bannern jetzt Pflicht

Urteil mit Signalwirkung: „Alles ablehnen“-Button bei Cookie-Bannern jetzt Pflicht

Klare Ansage vom Verwaltungsgericht Hannover

Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein deutliches Zeichen für mehr Datenschutz im Netz gesetzt: Webseiten, die eine „Alle akzeptieren“-Schaltfläche bei Cookie-Bannern nutzen, müssen künftig auch eine gleichwertige Option zum „Alles ablehnen“ anbieten – und das auf der ersten Ebene des Banners. Damit wurde die Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen bestätigt.

Manipulative Gestaltung ist unzulässig

Viele Webseiten setzen auf Cookie-Banner, die Nutzerinnen und Nutzer mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ schnell zur Zustimmung bewegen. Der Haken: Damit wird häufig der Weg freigemacht für umfassendes Tracking und personalisierte Werbung. Die Ablehnungsoption hingegen ist oft gut versteckt oder mit mehreren Klicks verbunden – ein Vorgehen, das das Verwaltungsgericht jetzt als unzulässig einstuft.

Hintergrund: Fall eines niedersächsischen Medienhauses

Auslöser für das Urteil war die Anordnung des Landesdatenschutzbeauftragten gegen ein Medienhaus in Niedersachsen. Dieses hatte ein Cookie-Banner verwendet, das Nutzerinnen und Nutzern keine echte Wahlmöglichkeit ließ. Die Gestaltung zielte laut Gericht darauf ab, Einwilligungen zu erzwingen – ein klarer Verstoß gegen geltende Datenschutzvorgaben.

Diese Punkte bemängelte das Gericht

Das Verwaltungsgericht listete gleich mehrere Kritikpunkte am Cookie-Banner des betroffenen Unternehmens auf:

  • Ablehnen war deutlich komplizierter als akzeptieren

  • Wiederholte Anzeige des Banners setzte Nutzer unter Druck

  • Formulierungen wie „optimales Nutzungserlebnis“ oder „akzeptieren und schließen“ waren irreführend

  • Der Begriff „Einwilligung“ fehlte komplett

  • Die Anzahl der eingebundenen Drittanbieter war nicht ersichtlich

  • Hinweise zum Widerrufsrecht und zur Datenverarbeitung außerhalb der EU waren versteckt

Laut Gericht waren die gesammelten Einwilligungen daher weder freiwillig noch informiert – ein klarer Verstoß gegen die DSGVO und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

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Datenschutzbehörde sieht sich gestärkt

Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen, begrüßte das Urteil ausdrücklich: „Viele sind von Cookie-Bannern genervt, aber sie sind wichtig für die digitale Privatsphäre. Dieses Urteil ist ein klares Signal an alle Webseitenbetreiber, ihre Einwilligungsabfragen datenschutzkonform zu gestalten.“

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – für Webseitenbetreiber in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Text basiert auf einer Pressemeldung vom Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen